Gemeindevertretung Rankwitz: Herz der lokalen Selbstverwaltung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Gemeindevertretung Rankwitz ist das zentrale Gremium für die Bürgerbeteiligung und Entscheidungsfindung in der Gemeinde.

Gemeindevertretung Rankwitz: Herz der lokalen Selbstverwaltung

Die Gemeindevertretung ist das wichtigste Gremium der kommunalen Selbstverwaltung. Die Hauptaufgabe der Gemeindevertretung in Mecklenburg-Vorpommern ist es, die Vertretung der Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde zu sein.

Die Gemeindevertretung Rankwitz besteht aus neun Mitgliedern; 8 Gemeindevertretern und dem Bürgermeister. Die Mitglieder werden alle fünf Jahre direkt durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde gewählt.

Die Gemeindevertretung entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde wie Haushalt, Infrastrukturprojekte, lokale Satzungen und weitere kommunale Belange.

Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung, dem Bürgermeister Thomas Hannak, geleitet.

Für spezielle Themenbereiche gibt es Ausschüsse, in denen einzelne Mitglieder beratend tätig sind. In Rankwitz gibt es die folgenden Ausschüsse:

  • den Hauptausschuss (nicht öffentlich)

  • den Ausschuss für Gemeindeentwicklung (öffentlich) sowie

  • den Bauausschuss (nicht öffentlich).

Da die Gemeinde Rankwitz Teil des Amtes Usedom-Süd ist, arbeitet die Gemeindevertretung eng mit der Amtsverwaltung zusammen. Das Amt übernimmt unter anderem Aufgaben wie die Organisation von Verwaltungsdiensten, Finanzen und Infrastrukturprojekten auf übergeordneter Ebene.

Hinweise zu Sitzungen und entsprechenden Terminen finden sich aktuell immer im Ratsinformationssystem (ALLRIS) des Amtes Usedom-Süd.

Hier geht´s zum ALLRIS!

Der ehrenamtliche Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen, leitet die Gemeindevertretung und hat die Aufgabe der Bürgerinformation. Zudem ist er das Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik, da die Verwaltung in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden dem Amt Usedom-Süd angehört, das die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorbereitet.

Quelle: Kommunalverfassung M-V
Bildquelle: MST